Dem Regionalverband Ruhr (RVR) gehören die kreisfreien Städte Bochum, Bottrop, Dortmund, Duisburg, Essen, Gelsenkirchen, Hagen, Hamm, Herne, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen sowie die Kreise Ennepe-Ruhr, Recklinghausen, Unna und Wesel an. In seiner Gebietskulisse leben 5,25 Mio. Menschen und bilden damit den drittgrößten europäischen Ballungsraum, die Metropole Ruhr.
Der RVR ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Zu seinen zentralen Aufgaben zählen insbesondere die Erstellung und Aktualisierung von Planungs- und Entwicklungskonzepten für das Verbandsgebiet (Masterpläne); die Fortführung und Weiterentwicklung des Emscher Landschaftsparks und der Route der Industriekultur; die Sicherung und Weiterentwicklung von Grün-, Wasser-, Wald- und sonstigen von der Bebauung freizuhaltenden Flächen mit über örtlicher Bedeutung; die regionale Wirtschaftsförderung und das regionale Standortmarketing; regionale Tourismusförderung und Öffentlichkeitsarbeit sowie die Raumbeobachtung für das Verbandsgebiet. Zum 21. Oktober 2009 hat der Regionalverband Ruhr die staatliche Aufgabe der Regionalplanung für das Ruhrgebiet übernommen. Daneben ist der Verband über zahlreiche Projekte, Trägerschaften und Beteiligungen sowie einen umfangreichen Grundbesitz mit den wichtigsten Institutionen und Akteuren der gesamten Region eng vernetzt und Gesellschafter zahlreicher regionaler Einrichtungen. |
Ausführliche Informationen zum Regionalverband Ruhr finden Sie unter www.metropoleruhr.de.
Gesucht wird eine erfahrene Führungspersönlichkeit mit hoher fachlicher Kompetenz und mehrjähriger Berufserfahrung in leitender Funktion und modernem Verwaltungsmana ge ment, die mit Inspiration den Regionalverband Ruhr weiterentwickelt, neue Initiativen in der Region fördert und mit Kreativität zukunftsweisende Lösungsansätze im Ruhrgebiet einbringt. Erwartet werden neben Einsatz bereitschaft und der Fähigkeit, Belange der Personalentwicklung und Frauenförderung voranzutreiben, Flexibilität und das Fortführen der bis herigen erfolgreichen Zusammenarbeit mit den Mitgliedskörperschaften.
Die Regionaldirektorin/der Regionaldirektor wird von der Verbandsversammlung für die Dauer von 6 Jahren gewählt; die Anstellung erfolgt im Wege des Dienstvertrages.
Die Stelle wird entsprechend der Besoldungsgruppe B 8 vergütet; Aufwandsentschädigung wird nach der Eingruppierungsverordnung für die Gemeinden und Gemeindeverbände gewährt. Wiederwahl ist zulässig.
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